Nachfolgend haben wir unsere Informationsbriefe an unsere Mandanten zur allgemeinen Information veröffentlicht.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Punkten:
PDF Donwload - Sonderausgabe Corona 3.0
wir informieren Sie laufend über alle zivil-, arbeits- und steuerrechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
Aktuell finden Sie im Anhang einen Aufsatz zu den Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und ihrer Grenzen.
Von besonderer Bedeutung für viele Mandanten ist die Klärung, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die beschlossenen und in der Presse verbreiteten Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Unsere heute geführten Gespräche mit Sparkassen und Banken haben ergeben, dass auch auf Seiten der Kreditinstitute noch keine endgültige Klarheit besteht, wie und zu welchen Konditionen die Hilfsprogramme konkret umgesetzt werden. Auf diese Umsetzung müssen wir warten, diese wird voraussichtlich in der nächsten Woche erfolgen. Dringend empfohlen wird dabei nur in äußersten Notfällen Kredite auf der „Basis Vor-Corona“ aufzunehmen, hier ist mit deutlichen Konditionsverbesserungen zu rechnen. Für eine kurzfristige Überbrückung wird angeraten, sich einen Überziehungskredit einräumen zu lassen bzw. zu erhöhen. Und ganz wichtig: Suchen Sie sofort das Gespräch mit Ihrer Bank, diese nimmt in der Regel jetzt schon Ihren Kreditwunsch auf und arbeiten die Fälle nach Klärung der offenen Fragen zügig ab. Soweit Klarheit über die rechtliche Ausgestaltung besteht, können dann die formalen Anträge gestellt werden. Hier wird damit gerechnet, dass dieses ab dem 30.3.2020 erfolgen kann. Da jedes Kreditinstitut hier im Einzelfall anders vorgehen kann, empfehlen wir direkt auf ihren Sachbearbeiter zuzugehen und sich einen Handlungsvorschlag machen zu lassen.
Wenn Sie absehen können, dass Sie einen Kredit im Rahmen dieser angekündigten Hilfsmaßnahmen benötigen, sind die folgenden Unterlagen vorzulegen.
Ein besonderes Problem wird die geforderte Liquiditätsplanung für die nächsten drei Monate sein, insbesondere der Bereich der Erlöse/Einnahmen ist vielen unklar. Dies ist zumeist ja gerade der Grund der Teilnahme an dem Hilfsprogramm. Bei allen Fragen, die sich aus der Teilnahme an einem Hilfsprogramm ergeben, wenn Sie sich bitte an uns. Wir werden die zu erstellenden Unterlagen mit Ihnen durchsprechen und bei Bedarf die erforderlichen Bankgespräche führen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Beckschäfer
Stefan Kipke
Christine Oelsner
Katrin Moser