Herzlich Willkommen in der Kanzlei BECKSCHÄFER & KIPKE
Im Jahr 1985 gründete Franz Beckschäfer am Standort Hamm eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei. Der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt Stefan Kipke gründete 2001 in Münster eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Partnerschaftsgesellschaft. Im Jahr 2010 errichtete er eine Niederlassung am Standort Lünen. 2014 erfolgte der erfolgreiche Zusammenschluss der beiden Kanzleien. In beiden Kanzleien war die Betreuung mittelständischer Unternehmer im betrieblichen und privaten Bereich ein Schwerpunkt der Tätigkeit.
Die gemeinsame Kanzlei kann ihren Mandanten damit eine umfassende steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung anbieten. Dabei war und ist die persönliche Beziehung zu unseren Mandanten verbunden mit der Individualität und Vertrautheit einer überschaubaren Kanzlei sehr wichtig.
Im März 2021 verstarb der Partner der Gesellschaft Franz Beckschäfer. Seine langjährige erfolgreiche Betreuung mittelständischer Unternehmer im betrieblichen und privaten Bereich, aber auch sein soziales und christliches Engagement, haben die Praxis geprägt.

Unser Büro in Lünen ist umgezogen!
Ab sofort erreichen Sie unser Büro in Lünen postalisch unter folgender Anschrift:
BECKSCHÄFER & KIPKE
Wehrenboldstraße 142
44532 Lünen
Jahreswechsel 2021/2022
Nachfolgend finden Sie unsere Informationsbriefe zur allgemeinen Information über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2021/2022. Mit diesen Schreiben möchten wir Ihnen Anlass bieten, auch bestehende Sachverhalte zu überprüfen.
Infobriefe an unsere Mandanten
Arbeitsrecht
- Arbeitgeber von Altersvollrentnern müssen wieder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen
- Gesetzlicher Mindestlohn steigt stufenweise auf 10,45 EUR
Lohn und Gehalt
- Entgeltumwandlung in der bAV: Arbeitgeberzuschuss ab 2022 verpflichtend
- Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld: Bezugszeitraum verlängert
- Sachbezüge: Arbeitgeber dürfen künftig höhere Beträge steuerfrei gewähren
- Sachbezüge: Neue Regeln für Gutscheine und Geldkarten
- Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze für 2022
Sonstige Steuern
Grundsteuerreform: Neubewertung startet 2022
Steuerrecht Arbeitnehmer
- Anhebung des Grundfreibetrags und Ausgleich der kalten Progression
- Das sind die Sachbezugswerte für 2022
- Verpflegungsmehraufwand im Ausland: Keine neuen Pauschalen für 2022
Steuerrecht Privatvermögen
Unterhaltsleistungen: Anhebung des Höchstbetrags
Steuerrecht Unternehmer
- Anpassungen bei durchschnittssatzbesteuerten Land- und Forstwirten
- Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert
- Künstlersozialabgabe 2022: Abgabesatz bleibt weiter stabil
- Minijob: Umlage U1 sinkt ab 2022
- Minijob: Umlage U2 sinkt ab 2022
- Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG): Was gilt ab 2022?
- Reiseleistungen bei der Umsatzsteuer
- Steuervergütung für Europäische Einrichtungen
- Verdeckter Preisnachlass im Kfz-Handel
- Verlängerung der Absenkung des Steuersatzes für Gastronomieumsätze
➤ Infomationen Coronavirus
Nachfolgend haben wir unsere Informationsbriefe an unsere Mandanten zur allgemeinen Information veröffentlicht.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Punkten:
- Anträge auf Kurzarbeitergeld
- Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen
- Stundung von fälligen Steuerzahlungen
- Herabsetzung der 1/11 Umsatzsteuervorauszahlung
- Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
- Anträge für Kredithilfen mit KfW-Förderung
- NRW-Soforthilfe 2020
➤ Infobriefe "Corona" an unsere Mandanten
Erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld (Bundesrat)
BMF legt Maßnahmenpaket zu Corona vor
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
- Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehme
Arbeitsrechtliche Auswirkungen (BMAS)
Steuerliche Handlungsempfehlungen in der Corona Krise
B & K Aktuell Sonderausgabe Corona 3.0
PDF Donwload - Sonderausgabe Corona 3.0